In Deutschland ist seit 1957 durch das Ladenschlussgesetz geregelt zu welchen Zeiten Geschäfte im Einzelhandel für das Publikum geöffnet bzw. nicht geöffnet sein dürfen. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist der öffentliche Verkauf üblicherweise nicht gestattet. Ausnahmen sind allerdings z.B. Verkaufsgeschäfte im Reiseverkehr wie Kioske an Bahnhöfen, Tankstellen oder Geschäfte in Flughäfen. Verkauf von Frischwaren wie Blumen oder Backwaren ist ebenfalls für ein paar Stunden an Sonntagen frei gestellt.
Auch Apotheken haben im Rahmen einer Wochenendregelung teilweise an Sonntagen geöffnet.
Ein verkaufsoffener Sonntag ist ein Sonntag an dem der Verkauf in Geschäften des Einzelhandels gestattet ist.
Zur Belebung der Wirtschaft erlauben inzwischen viele Städte und Gemeinden dazu den Verkauf an Sonntagen an einzeln festgelegten Tagen im Jahr. Je nach Bundesland sind zwischen vier und zehn Sonntage im Jahr möglich.
Die Öffnungszeiten werden aber zumeist außerhalb der Zeiten des Gottesdienstes am Sonntagvormittag auf max. fünf bis sechs Stunden begrenzt.
Verkaufsoffene Sonntage werden oft zusammen mit publikumsträchtigen Veranstaltungen in einer Stadt oder Gemeinde durchgeführt wie z. B. zusammen mit einem Stadtfest, Jubiläum, Jahrmarkt, Künstler-oder Handwerkermarkt, Ausstellung, Kirchweihfest, oder auch nur mit einem Motto-Tag wie "Start in den Frühling", "Maitreff", "Tag des Fahrrades" oder ähnliches.
Eine Zusammenstellung verkaufsoffener Sonntage einzelner Städte und Gemeinden in Deutschland ist hier im Portal unter "Termine" zu finden.
Für die deutschen Factory Outlet Center sind die verkaufsoffenen Sonntage auf der separaten Seite "Verkaufsoffene Sonntage" aufgeführt.